Landesregelungen
Wer unter welchen Bedingungen wie eine Juleica beantragen kann dürfen die Bundesländer regeln. Deshalb gibt es zwar bundesweite Mindestanforderungen und einige Voraussetzungen, die überall gleich sind, es gibt aber auch landesspezifische Regelungen.
Informiert euch deshalb bitte auf den folgenden Seiten über die für euch geltende Landesregelung! Entscheidend ist dabei immer, wo der Träger seinen Sitz hat, für den du engagiert bist!
Um die Juleica beantragen zu können, musst du auf jeden Fall folgende Bedingungen erfüllen:
- du musst grundsätzlich das 16. Lebensjahr vollendet haben
- du musst dauerhaft (also nicht nur kurzfristig) bei einem Träger der Jugendarbeit engagiert sein
- du musst eine Ausbildung nach den jeweils gültigen Richtlinien absolviert haben.
- du musst eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung vorweisen können.