Rechtsschutz

Juleica-Rechtsschutzversicherung

Im Versicherungsbereich wurde nunmehr erstmalig ein günstiger Spezial-Rechtsschutz für Jugendleiter*innen geschaffen, der in dieser Form einmalig ist.

Der Spezial-Rechtsschutz für Jugendleiter*innen ist wichtig:

  • wenn Jugendleiter*innen während ihrer Tätigkeit persönlich geschädigt werden (Schadenersatz-Rechtsschutz);
  • oder durch ihr vermeintliches Fehlverhalten ein Dritter geschädigt wird (Straf-Rechtsschutz).

Das finanzielle Risiko des Rechtsstreites (Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Tätigkeit im Ehrenamt, unabhängig von der Organisation, in der diese stattfindet.

Durch Konzentration auf diese Kernbereiche konnte eine äußerst günstige Prämie erreicht werden. Sie beträgt 10,00 je Jugendleiter*in und pro angefangenem Versicherungsjahr. Für Vereine gibt es Rabattmöglichkeiten.

Jugendleiter*innen können bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Schäden verursachen, aber auch selbst erleiden. In Zusammenarbeit mit den Landesjugendringen hat die BERNHARD Assekuranzmakler GmbH International einen speziellen Versicherungsschutz mit besonders günstigen Prämien für Jugendleiter/innen entwickelt.

 

Die Lösung

Rechtsschutz für Jugendleiter*innen in Ausübung ihrer Tätigkeit im Ehrenamt (§ 25 ARB 2000/2) für die Übernahme von Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.

 

Die Leistungen

Versicherungssummen:
  • innerhalb Europas bis zu 300.000 Euro je Rechtsschutzfall
  • außerhalb Europas bis zu 50.000 Euro je Rechtsschutzfall
  • bis zu 100.000 Euro für Strafkautionen als zinsloses Darlehen
Umfang:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a ARB)
  • Straf-Rechtsschutz (§ 2i ARB)

 

Schadenbeispiele:

Schadenersatz-Rechtsschutz:

  1. Eine Jugendleiterin wird bei einer Nachtwanderung auf einer Bundesstraße von einem Auto erfaßt und schwer verletzt. Die Rechtsschutzversicherung hilft beim anschließenden Streit um Schmerzensgeld.
  2. Ein Jugendleiter wird mit seiner Jugendgruppe beim Zelten von Rowdies angegriffen. Er beklagt neben Kopfverletzungen, auch den Verlust seiner Wertsachen wie Bargeld und Handy. Sind die Täter ermittelbar, hilft die Rechtsschutzversicherung, gegen diese vorzugehen und Schadenersatz einzuklagen.

Straf-Rechtsschutz:

  1.  Bei der Aktion "sauberes Mittelgebirge" stürzen Mitglieder einer Jugendgruppe einen Hang hinunter und verletzen sich dabei zum Teil erheblich. Der Jugendleiter soll angeblich eine Warnung der Bergwacht ignoriert haben. In dem folgenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Jugendleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung übernimmt die Versicherung die Kosten für die Verteidigung.
  2. Im Jugendtreff bricht abends ein Brand aus. Der Jugendleiterin wird vorgeworfen, die Aschenbecher und Mülleimer nicht kontrolliert zu haben. Bei einer Anklage wegen Brandstiftung kann sich die Jugendleiterin einen Anwalt freier Wahl nehmen.

 

Weitere Informationen:

Bernhard Assekuranzmakler GmbH, International
Mühlweg 2 b
82054 Sauerlach
Telefon: +49 (0) 81 04 / 89 16-0
Telefax: +49 (0) 81 04 / 89 17-35
E-Mail: info(at)bernhard-assekuranz.com
Web: www.bernhard-assekuranz.com