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Bitte prüfe, ob die Juleica ggf. zentral an deinen Träger versandt wurde. Ansonsten erkundige dich per Mail, ob die Karte aufgrund eines Zustellungsproblems beim DBJR angekommen ist.
Sollte beides nicht der Fall sein, ist die Karte bei der Versendung verloren gegangen. In diesem Fall informiere bitte deinen Träger, dass ein Neudruck notwendig ist.
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Im Antragssystem kannst du in deinem persönlichen Bereich stets nachvollziehen, in welchem Status sich dein Antrag befindet. Sollte dein Träger über mehrere Wochen nicht reagieren, kontaktiere ihn bitte direkt.
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Das Foto wird auf der Juleica so abgedruckt, wie es hochgeladen wird. Eine Bearbeitung, ein Beschnitt etc. findet nicht statt. Deshalb muss durch die prüfenden Träger auf Folgendes geachtet werden:
Das hochgeladene Foto muss:
- Das Gesicht des Antragstellenden zeigen.
- Im Hochkantformat mit dem ungefähren Verhältnis 18 x 20,5 mm (B x H) bzw. 220 x 250 Pixel vorliege.
- Mindestens 150 kb und darf max. 2 MB groß sei.
- Im Format JPG vorliege.
Das Foto darf nicht:
- im Querformat sein,
- ein Ganzkörper-Foto sei,
- mehrere Personen zeige,
- nur einen Teil der gesamten Bildfläche einnehmen.
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Du kannst deine Daten in deinem persönlichen Bereich selbstständig bearbeiten. Geht es um einen laufenden Antrag, der bereits genehmigt, aber noch nicht gedruckt wurde, informiere bitte deinen Träger über den Änderungsbedarf. Je nach Antragsstatus ist es ggf. noch möglich, die Änderungen zu berücksichtigen.
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Ja, für eine Verlängerung musst du einen neuen Antrag stellen. Wir empfehlen dabei die bisherige Kartennummer anzugeben, damit der Antrag als Verlängerungsantrag erkannt wird. Die Angabe kannst du machen, indem du beim Antrag im Schritt „Persönliche Daten“ auf „Du willst deine Juleica verlängern? Dann klicke hier“ klickst und dann die Nummer der bisherigen Juleica dort eingibst. Diese Angabe ist aber freiwillig.
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Das kann mehrere Ursachen haben:
1.) Hast du die richtigen Anmeldedaten verwendet? Bitte beachte neben der Groß- und Kleinschreibung, dass der Benutzername ein anderer sein kann, als die Emailadresse, mit der du dein Konto angelegt hast.
2.) Werden von deinem Browser Cookies (auch von Drittanbietern) akzeptiert?
3.) Hast du in deinem Browser die "Autovervollständigen"-Funktion aktiviert?! Dann kann es sein, dass alte Daten übernommen werden.
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In den Benachrichtungs-E-Mails aus dem System, die an dich geschickt wurden, siehst du die Schreibweise deiner E-Mail-Adresse.
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Natürlich musst du die üblichen Voraussetzungen (Mindestalter, Qualifikationsnachweis, Erste-Hilfe) erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland und sind in den jeweiligen Landesregelungen zu finden. Außerdem benötigst du eine gültige E-Mail-Adresse und ein aktuelles, digitales Foto deines Gesichtes. Bitte beachte bei dem Foto die nötigen Vorgaben.
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Eine Darstellung findest du hier.
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Ggf. wurde die E-Mail von deinem Spam-Filter abgefischt. Bitte wirf daher zunächst einen Blick in deinen Spam-Ordner (entweder in deinem E-Mail-Programm oder in dem Web-Mail-Zugang deines Anbieters).
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Wenn du deinen Träger über die verschiedenen Suchfunktionen (Karte, Eingabefeld) nicht finden kannst, hast du die Möglichkeit, die Mailadresse einer dir bekannten zuständigen Person bei deinem Träger einzugeben. Diese Person wird dann per Mail über deinen Antrag informiert und kann ihn auf den richtigen Träger übernehmen. Alternativ kannst du deinen Träger auch bitten, dir den trägerspezifischen Antragslink zu schicken. Bei diesem ist der Träger bereits vorausgewählt.
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Wenn du einen falschen Träger ausgewählt hast, wird sich dieser Träger i.d.R. mit dir in Verbindung setzten, weil er dich nicht kennt. Bitte diesen Träger dann, den Antrag endgültig abzulehnen. Dann hast du die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen & kannst den richtigen Träger auswählen.
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In deinem persönlichen Bereich im Juleica-Antragssystem kannst du jederzeit erfahren, in welchem Status sich dein Antrag befindet. Über alle Statusänderungen wirst du außerdem benachrichtigt.
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Bitte prüfe, welche Voraussetzungen in deinem Bundesland für die Verlängerung der Juleica gelten. Bei Fragen wende dich an die zuständige Landeszentralstelle.
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Einige zuständige Stellen sind in solchen Fällen dazu übergegangen, einen "vorläufigen Ausweis" auszustellen, indem sie die Druckansicht des Antrages ausdrucken und mit dem Hinweis "vorläufiger Ausweis, gültig bis ..." versehen und dies mit Stempel und Unterschrift bestätigen.