Antrags-FAQs für Träger

Häufige Fragen - und unsere Antworten

Du hast eine Frage rund um die Juleica? Dann helfen dir sicherlich unsere FAQs weiter.

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Die Antragsteller*innen haben Probleme, den richtigen Träger zu finden.

Sie haben mehrere Optionen, um ihren Antragsteller*innen das Finden des richtigen Trägers zu erleichtern:

1) Im Verwaltungsbereich des Juleica-Antragssystems wird Ihnen im Dashboard ein „Persönlicher Juleica-Antragslink“ für Ihren Träger angezeigt. Diesen Link können Sie an Ihre Jugendleiter*innen weitergeben. Wird dieser Link für die Antragsstellung verwendet, ist Ihr Träger bereits vorausgewählt.

2) Wenn Ihr Träger unter verschiedenen Namen bekannt ist, prüfen Sie, ob in Ihrem Trägerprofil alle entsprechenden Namen als Alias angegeben sind.

Ich will meine Rechnungsadresse ändern – was muss ich tun?

Ändert sich lediglich die Mailadresse, genügt eine kurze formlose Mitteilung an die Landeszentralstelle, die die Rechnungsadresse dann entsprechend aktualisieren kann.

Ändert sich die Rechnungsadresse an anderen Stellen (insb. Postadresse), müssen Sie eine neue Rechnungsadresse anfragen (Button "Neue Rechnungsadresse anlegen" in Ihrem Trägerprofil).

Ich bekomme eine Erinnerungsmail, dass ein Antrag zur Genehmigung vorliegt, kann mich aber über diese Mailadresse nicht einloggen.

Die Benachrichtigungen gehen immer an die Mailadresse, die beim Träger hinterlegt ist. Einloggen können sich dagegen nur Benutzer*innen mit ihrer jeweiligen Mailadresse. Benutzer*innen im Juleica-Antragssystem sind immer Personen (die dann bestimmte Rollen bei bestimmten Trägern haben).

Ich möchte eine*n Trägeradministrator*in löschen, aber das Löschen funktioniert nicht.

Jede*r Benutzer*in im Juleica-Antragssystem muss immer mindestens eine Rolle haben. Hat der*die Benutzer*in, dem*der die Träger-Admin-Rechte entzogen werden sollen, nur diese eine Rolle, muss der*die Benutzer*in komplett gelöscht werden.

Mein Träger existiert im System mehrfach. Wie kann ich mehrere Träger zusammenführen?

Es besteht die Möglichkeit, mehrere Träger zu verschmelzen. Dabei bleiben die Anträge erhalten.

Falls Sie dies wünschen, schreiben Sie eine Mail an den DBJR unter Angabe der betreffenden Träger (mit Träger-IDs). Benennen Sie dabei bitte denjenigen der zu verschmelzenden Träger, dessen Name / Adresse / ... bestehen bleiben soll (das ist der Träger, in den die anderen verschmolzen werden).

Kann ich eine Karte neu drucken lassen?

Als öffentlicher Träger oder als Verbandszentrale haben Sie die Möglichkeit, einen Neudruckauftrag zu erteilen. Nutzen Sie dazu bei dem betreffenden Antrag die Aktion „Neudruckauftrag an DBJR“.

Für einen Neudruck der Karte wird erneut der jeweils aktuelle Kartenpreis berechnet.

Ich sehe manche Anträge nicht, obwohl sie bei meinem Träger gestellt sind.

Bitte prüfen Sie, ob Sie etwas in der Suchmaske eingegeben haben bzw. welche (Schnell)Filter aktiviert sind. Löschen Sie eventuelle Eingaben und deaktivieren Sie alle (Schnell)Filter.

Welche Vorgaben gibt es zum Foto auf meiner Juleica?

Das Foto wird auf der Juleica so abgedruckt, wie es hochgeladen wird. Eine Bearbeitung, ein Beschnitt etc. findet nicht statt. Deshalb muss durch die prüfenden Träger auf Folgendes geachtet werden:

Das hochgeladene Foto muss:

  • Das Gesicht des Antragstellenden zeigen.
  • Im Hochkantformat mit dem ungefähren Verhältnis 18 x 20,5 mm (B x H) bzw. 220 x 250 Pixel vorliege.
  • Mindestens 150 kb und darf max. 2 MB groß sei.
  • Im Format JPG vorliege.

Das Foto darf nicht:

  • im Querformat sein,
  • ein Ganzkörper-Foto sei,
  • mehrere Personen zeige,
  • nur einen Teil der gesamten Bildfläche einnehmen.
Nachdem ich als öffentlicher Träger den Antrag genehmigt habe, ist mir aufgefallen / wurde mir mitgeteilt, dass ein Fehler in den Daten ist (z.B. falsche Adresse).

Wenn die Karte noch im Status "ÖT Genehmigt" ist, können Sie als öffentlicher Träger den Antrag auf "ÖT Eingegangen" zurücksetzen, die Daten bearbeiten und im Anschluss den Status wieder auf "ÖT Genehmigt" setzen.

Wenn die Karte bereits im Status "Druck" oder "Abgeschlossen" ist, kann leider nichts mehr geändert werden. Es besteht dann aber die Option, in Rücksprache mit dem*der Jugendleiter*in einen Neudruck der Karte mit geänderten Daten zu beantragen (siehe "Kann ich eine Karte neu drucken lassen?").

Bei mir funktioniert das Login nicht - woran kann das liegen?

Das kann mehrere Ursachen haben:

1.) Hast du die richtigen Anmeldedaten verwendet? Bitte beachte neben der Groß- und Kleinschreibung, dass der Benutzername ein anderer sein kann, als die Emailadresse, mit der du dein Konto angelegt hast.

2.) Werden von deinem Browser Cookies (auch von Drittanbietern) akzeptiert? 

3.) Hast du in deinem Browser die "Autovervollständigen"-Funktion aktiviert?! Dann kann es sein, dass alte Daten übernommen werden.

Wie kann ich herausfinden, wie ich meine E-Mail-Adresse geschrieben habe?

In den Benachrichtungs-E-Mails aus dem System, die an dich geschickt wurden, siehst du die Schreibweise deiner E-Mail-Adresse.

Wie funktioniert die Beantragung meiner Juleica?

Eine Darstellung findest du hier.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Mitarbeiter*innen der Jugendverbände wenden sich bitte zunächst an die Landesgeschäftsstelle des jeweiligen Jugendverbandes.

Mitarbeiter*innen von kleinen freien Trägern wenden sich bitte an das jeweils zuständige örtliche Jugendamt.

Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstellen der Jugendverbände und der öffentlichen Träger wenden sich bitte an die jeweilige Landeszentralstelle.

Mitarbeiter*innen der Landeszentralstellen wenden sich bitte an den Deutschen Bundesjugendring.

Was mache ich, wenn ich einen Juleica-Antrag erhalte, die/der Jugendleiter*in aber nicht bei mir tätig ist?

In diesem Fall lehn den Antrag bitte endgültig ab. Die/der Jugendleiter*in hat dann die Möglichkeit, einen anderen Träger aus der Liste auszuwählen, ohne alle Angaben erneut eingeben zu müssen.

Welche Aufgabe hat der/die Antragsbearbeitende des freien Trägers?

Der freie Träger prüft:

  • ob die/der Jugendleiter*in die notwendige Qualifikation (Juleica-Ausbildung bzw. Fortbildung) besitzt,
  • ob die/der Jugendleiter*in über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügt,
  • ob die/der Jugendleiter*in tatsächlich für den Träger ehrenamtlich tätig ist,
  • ob die Angaben der Jugendleiter*in (Adressen Geburtsdatum,...) korrekt sind.
Welche Aufgabe hat die/der Antragsbearbeitende des öffentlichen Trägers?

Der öffentliche Träger prüft:

  • ob die/der Antragsteller*in das richtige Alter hat,
  • ob der freie Träger die formalen Kriterien für die Antragstellung erfüllt,
  • ob der freie Träger tatsächlich im Bereich der Jugendarbeit (nach §11 KJHG) tätig ist.
Was muss ich beachten, wenn ein*e Antragsteller*in im Ausland wohnt?

Juleicas werden immer nur im Inland versendet. Bei Antragsteller*innen, die im Ausland wohnen, muss eine Versandadresse im Inland ausgewählt werden. Hierzu kann z.B. die Adresse des freien Trägers verwendet werden.

Wie werden die Karten produziert?

Die Karten werden zentral produziert. Sobald für Anträge die Druckfreigabe vorliegt und genügend Anträge für einen Druckbogen gesammelt wurden, werden diese produziert und anschließend direkt der/dem Jugendleiter*in zugeschickt, sofern keine alternative Lieferanschrift angegeben wird.

Ich möchte eine*n Trägeradministrator*in löschen, aber das Löschen funktioniert nicht.

Jede*r Benutzer*in im Juleica-Antragssystem muss immer mindestens eine Rolle haben. Hat der*die Benutzer*in, dem*der die Träger-Admin-Rechte entzogen werden sollen, nur diese eine Rolle, muss der*die Benutzer*in komplett gelöscht werden.

Wer sollte Anträge innerhalb der Verbandsstruktur bearbeiten dürfen?

Die Vergabe der Reche für die Bearbeitung an Untergliederungen ist sicherlich eine der wichtigsten Entscheidungen, die insbesondere die freien Träger treffen müssen. Generell sollten die Bearbeiter*innen regelmäßig ihre E-Mails abrufen, über eine schnelle Internetverbindung verfügen, die Qualifikation der Antragsteller*innen beurteilen können und kontinuierlich dabei sein. Wir empfehlen daher, die Aufgabe möglichst bei hauptamtlichen Mitarbeiter*innen zu belassen. Ob alle Anträge auf der Landesebene bearbeitet werden oder (tlw.) auf der Kreisebene, obliegt der Entscheidung des Trägers.