Qualifikation
Die Juleica bürgt für Qualität!
Jede*r Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert.
Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugend- und Familienministerkonferenz 2023 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in einigen Bundesländern bis zu 50 Stunden).
Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören:
- Rolle einer Jugendleitung (Aufgaben, Funktionen, Grenzen),
- Befähigung zur Leitung von Gruppen,
- Ziele, Methoden und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit,
- rechtliche und organisatorische Themen der Kinder- und Jugendarbeit,
- psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes,
- Prävention vor sexualisierter Gewalt und Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in der Kinder- und Jugendarbeit.
Darüber hinaus wird empfohlen, auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen. Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.
Mit der Juleica gibt es für die Kinder- und Jugendarbeit eine qualitativ hochwertige Ausbildung für Ehrenamtliche. Ein vergleichbares Qualifikationsinstrument für Ehrenamtliche, gibt es in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements.
Der Antrag auf Ausstellung der Juleica muss von dem Träger (Jugendverband, Jugendring oder Jugendinitiative) geprüft und befürwortet werden. Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass Antragstellende über die notwendige geistige Reife verfügen, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. Jugendleiter*innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Bei den meisten Jugendverbänden in Deutschland ist die Juleica (bzw. wenigestens die Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung) die Voraussetzung dafür, dass junge Menschen selber verantwortlich eine Jugendgruppe leiten oder eine Ferienfreizeit betreuen dürfen.
Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die Teilnahme an einer Fortbildung nachgewiesen werden kann.