Die Juleica: Qualifikation - Anerkennung - Legitimation
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Qualifikation
Jugendleiter*innen engagieren sich:
- Woche für Woche in ihrer Jugendgruppe
- bei der Organisation von Konzerten und Festivals
- als Teamerinnen und Teamer von Seminaren
- in Jugendzentren und kommunalen Initativen
- als Betreuerinnen und Betreuer von Ferienfreizeiten.
Sie geben den Interessen von Kindern und Jugendlichen eine Stimme und setzen sich für die Belange der jungen Generation ein. Für diese spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben haben sie sich gut vorbereitet: In einer umfangreichen Ausbildung haben sie sich z.B. mit rechtlichen Aspekten auseinander gesetzt, sie haben gelernt, wie eine Gruppe funktioniert, sie haben verschiedene Methoden kennengelernt und sie wissen, wie man Veranstaltungen organisiert. Als Nachweis für diese Ausbildung können sie anschließend die Jugendleiter*in-Card (kurz: Juleica) beantragen. Damit verfügen Sie über eine Qualifikation, die in vielen anderen Bereichen des Ehrenamts ihres gleichen sucht. Die erlernten Soft-skills sind nicht nur in der Jugendarbeit von Belang. Auch Arbeitgeber legen großen Wert auf diese Zusatzqualifikation.
Anerkennung
Jugendleiter*innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen und anderen Formen der Anerkennung verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. Daher haben wir eine, nach Regionen sortierte Datenbank auf dieser Webseite eingerichtet.
Legitimation
Die Juleica legitimiert die Inhaber*innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.